Wer eine Sache kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, bindet sich gemäss dem schweizerischen Gesetz an den Kaufvertrag. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Eingegangene Käufe sind demnach bindend. Umso mehr, sobald der Vertrag beidseitig erfüllt ist und Dienst-/Leistungen und/oder Warenlieferungen ordnungsgemäss erbracht wurden.